AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltungstechnik Kalle & Kalle

1. Mietvoraussetzungen
Zur Anmietung der Mietsachen von Veranstaltungstechnik Kalle & Kalle sind alle Personen berechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vermietung zu verweigern. 

2. Mietanfragen
Mietanfragen sind nicht bindend, sowohl der Mieter als auch der Vermieter können ohne Angabe von Gründen von der Vermietung zurücktreten, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Bei Anlieferung hat eine Absage vor Fahrtantritt zu erfolgen, andernfalls werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

3. Transport, Gefahrenübergang
Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald dieser die Räume des Vermieters verlassen hat. Werden Anlieferung und Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Bei Anlieferung geht die Gefahr ab dem Moment der selbständigen Nutzung auf den Mieter über.

4. Mietverträge
Für das zustande kommen eines Mietvertrages ist eine Schriftliche zusage des Angebotes erforderlich.
Bei sämtlichen Mietobjekten (PA-Anlagen, usw.) bleiben die gesamten Mietgegenstände (Kabel, etc.) Eigentum des Vermieters. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Mietgegenstand sorgfältig umzugehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so wird der Mietzeitraum kostenpflichtig verlängert. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter mögliche Schäden zu ersetzen, sollte ein Folgeauftrag dadurch nicht zustande kommen.

5. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung und endet zum im Angebot vereinbarten Zeitpunkt. Es sei denn, für Startzeit und/oder Endzeit wurde nachträglich eine andere Absprache getroffen. Die Mietgegenstände sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Vermieter wird die Geräte nach der Rückgabe auf ihre Funktionstüchtigkeit und auf Vollständigkeit prüfen.

6. Storno
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch bei dem Kunden Veranstaltungen umgeplant werden müssen oder ausfallen können, gewährt Veranstaltungstechnik Kalle & Kalle seinen Kunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt eine kostenfreie Stornierung. Danach erfolgt eine Stornogebühr. Die Stornogebühren bei einem Vertragsrücktritt decken entstehenden Schaden wie entgangenen Gewinn, Verwaltungsaufwand, usw. ab. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt zwischen 24 und 12 Stunden vor der vereinbarten Abholung/Lieferung 50% der Bestellsumme gemäß Auftragsbestätigung (Mietkosten zzgl. Nebenleistungen). Ein Rücktritt unter 12 Stunden vor der Abholung/Lieferung wird mit 80% der Bestellsumme in Rechnung gestellt. Der Rücktritt vom Vertrag ist zwingend schriftlich zu erklären

7. Mängel
Mängel an den Geräten sind dem Vermieter unverzüglich bei Erhalt mitzuteilen. Dem Vermieter ist umgehend Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgegenständen zu beheben oder andere, gleichartige Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter dem Mieter keinen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung stellen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, es wird lediglich der Mietpreis zurückerstattet. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrügen sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

8. Haftungsausschluss
Das Equipment ist von unserem Verleih nicht extra versichert. Wir setzen eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung voraus. Sollte keine Haftpflichtversicherung oder Veranstaltungspolice abgeschlossen sein, muss der Mieter für auftretende Schäden selbst aufkommen. Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietgegenstände ordnungsgemäß und nach Herstellerangaben zu benutzen. Schäden durch nicht ordnungsgemäße Benutzung sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter trägt nicht die Kosten durch verursachte Feuerwehreinsätze bei Benutzung der Nebelmaschine.

9. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Der Mieter haftet für den Verlust und jeden Schaden, der während der Mietdauer entsteht. Bei Verlust, Beschädigung oder Manipulation an der Mietsache hat der Vermieter, unabhängig von der Höhe des Schadens, Anspruch auf die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungspreis) der Mietsache. Der Mieter haftet ebenfalls für abhandengekommenes Zubehör zum Preis der Neubeschaffung.

11. Zahlungsbedingungen
Bei vereinbarter Barzahlung ist der entsprechende Betrag bei Mietanfang zu zahlen. Bei vereinbarter Zahlung per Überweisung ist der entsprechende Betrag bis spätestens zwei Wochen (14 Tage) nach Mietende zu überweisen.


 

Stand 05.10.2023